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Ratgeber

E-Rechnung mit WooCommerce

Seit 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können, ab 2027 müssen viele sie auch ausstellen. Was das für Ihren WooCommerce-Shop bedeutet und wie Sie sich vorbereiten.

Von Daniel Barenkamp, Gründer von weLaunch · Stand: 22. Oktober 2026

Was sich ändert

Mit dem Wachstumschancengesetz hat Deutschland die elektronische Rechnung im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen eingeführt. Gemeint ist nicht die PDF-Rechnung per E-Mail, sondern ein strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz, den die Buchhaltung des Empfängers automatisch verarbeiten kann.

Die Einführung läuft in Stufen:

AbWas gilt
1. Januar 2025Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können.
1. Januar 2027Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz müssen bei B2B-Umsätzen im Inland E-Rechnungen ausstellen.
1. Januar 2028Die Pflicht zum Ausstellen gilt für alle Unternehmen.

Bis zum Ende der Übergangsfristen dürfen in bestimmten Fällen noch Papier- und PDF-Rechnungen verschickt werden. Für größere Unternehmen endet diese Übergangszeit mit dem Jahr 2026 – also in wenigen Wochen.

Betrifft das meinen Onlineshop?

Das hängt von Ihren Kunden ab:

  • Nur Privatkunden (B2C): Für Rechnungen an Verbraucher gilt die Pflicht nicht. Ihr Shop muss aber E-Rechnungen empfangen können – etwa von Lieferanten.
  • Auch Geschäftskunden (B2B): Bestellen Unternehmen aus Deutschland bei Ihnen, müssen Sie ihnen künftig E-Rechnungen ausstellen.
  • Gemischt: Ihr Shop muss erkennen, ob ein Kunde ein Unternehmen ist, und das passende Rechnungsformat erzeugen.

Die Formate: XRechnung und ZUGFeRD

XRechnung ist ein reiner XML-Datensatz ohne sichtbares Dokument. Er ist bei öffentlichen Auftraggebern Standard. ZUGFeRD kombiniert eine lesbare PDF-Datei mit eingebettetem XML – Menschen sehen eine normale Rechnung, die Buchhaltungssoftware liest die Daten. Für viele Shops ist ZUGFeRD deshalb der praktischere Weg. Wichtig: Nicht jedes ZUGFeRD-Profil erfüllt die Anforderungen; die Profile MINIMUM und BASIC-WL reichen nicht aus.

E-Rechnungen in WooCommerce umsetzen

WooCommerce selbst erstellt keine Rechnungen. Dafür sind Plugins oder ein angebundenes Rechnungs- oder Buchhaltungsprogramm zuständig. Es gibt grundsätzlich zwei Wege:

Rechnungs-Plugin mit E-Rechnungs-Funktion

Einige Rechnungs-Plugins für WooCommerce können inzwischen XRechnung und ZUGFeRD erzeugen. Sie müssen so eingerichtet werden, dass alle Pflichtangaben korrekt im Datensatz landen – etwa Steuersätze, Umsatzsteuer-ID und bei Bedarf die Leitweg-ID öffentlicher Auftraggeber.

Anbindung an ein Rechnungs- oder Buchhaltungsprogramm

Alternativ übergibt WooCommerce die Bestelldaten an Ihr Rechnungs- oder Buchhaltungsprogramm, das die E-Rechnung erzeugt und versendet. Das ist sinnvoll, wenn Sie Rechnungen ohnehin dort schreiben oder Ihre Steuerberatung damit arbeitet.

Checkliste für Ihren Shop

  1. Klären Sie mit Ihrer Steuerberatung, ab wann die Pflicht für Sie gilt.
  2. Prüfen Sie, wie Ihr Shop Geschäftskunden erkennt – etwa über Firmenname und Umsatzsteuer-ID im Checkout.
  3. Wählen Sie den Weg: Plugin oder Anbindung an ein Rechnungsprogramm.
  4. Testen Sie die erzeugten Dateien mit einem Validator, bevor Sie sie an Kunden senden.
  5. Denken Sie an den Empfang: Eingehende E-Rechnungen müssen lesbar gemacht und revisionssicher archiviert werden.

E-Rechnungen empfangen

Oft übersehen: Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen von anderen Unternehmen empfangen können. Für Onlinehändler heißt das zum Beispiel, dass Rechnungen von Lieferanten, Versanddienstleistern oder Software-Anbietern als E-Rechnung kommen können. Ein E-Mail-Postfach reicht als Empfangsweg aus, aber Sie brauchen ein Programm, das die strukturierten Daten lesbar macht und revisionssicher archiviert. Viele Buchhaltungsprogramme können das bereits.

Häufige Fehler bei der Umstellung

  • Eine PDF-Rechnung wird für eine E-Rechnung gehalten.
  • Pflichtangaben wie Leitweg-ID oder Bestellnummer fehlen bei Rechnungen an Behörden.
  • Steuersätze und Rundungen in den strukturierten Daten stimmen nicht mit der Bestellung überein.
  • Gutschriften und Stornierungen werden nicht als E-Rechnung erzeugt.
  • Die Archivierung erfasst nur das PDF, nicht die strukturierten Daten.

Wir prüfen Ihre Rechnungen mit einem Validator, bevor die Umstellung live geht, und testen Sonderfälle wie Teilstornierungen und Auslandsbestellungen.

Wir helfen bei der Umsetzung

Wir richten E-Rechnungen in Ihrem WooCommerce-Shop ein, passen den Checkout für Geschäftskunden an und verbinden den Shop bei Bedarf mit Ihrem Rechnungsprogramm. Mehr zu unserer Arbeit unter WooCommerce-Entwicklung.

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen Überblick und ersetzt keine Steuerberatung. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen und die Schreiben des Bundesfinanzministeriums.

DB
Daniel BarenkampGründer & Entwickler

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Häufige Fragen

Weitere Antworten finden Sie in unseren FAQ.

Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Rechnungen an Privatkunden?

Nein. Die Pflicht betrifft Rechnungen zwischen Unternehmen im Inland (B2B). Rechnungen an Verbraucher können weiterhin als PDF oder auf Papier verschickt werden.

Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?

Nein. Eine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes ist ein strukturierter Datensatz nach der europäischen Norm EN 16931, zum Beispiel im Format XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1. Eine einfache PDF-Datei zählt als „sonstige Rechnung“.

Ab wann muss mein Shop E-Rechnungen ausstellen?

Ab dem 1. Januar 2027, wenn Ihr Unternehmen im Vorjahr mehr als 800.000 Euro Umsatz hatte. Ab dem 1. Januar 2028 gilt die Pflicht für alle Unternehmen. Empfangen können müssen Sie E-Rechnungen bereits seit dem 1. Januar 2025.

Gibt es Ausnahmen?

Ja, zum Beispiel für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und für Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG beim Ausstellen. Lassen Sie im Zweifel Ihre Steuerberatung prüfen, was für Sie gilt.

Brauche ich eine E-Rechnung für Bestellungen aus dem EU-Ausland?

Die deutsche E-Rechnungspflicht betrifft Umsätze zwischen Unternehmen, die im Inland ansässig sind. Für Auslandsumsätze gelten die bisherigen Regeln, sofern im jeweiligen Land nichts anderes vorgeschrieben ist. Lassen Sie Sonderfälle mit Ihrer Steuerberatung abstimmen.

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DBDaniel BarenkampGründer & Entwickler