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Ratgeber

Barrierefreiheit nach BFSG

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Für viele Onlineshops und digitale Dienste ist Barrierefreiheit damit Pflicht. Wir erklären, wer betroffen ist und was konkret zu tun ist.

Von Daniel Barenkamp, Gründer von weLaunch · Stand: 22. Oktober 2026

Worum es beim BFSG geht

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um. Ziel ist, dass Menschen mit Behinderungen bestimmte Produkte und Dienstleistungen ohne fremde Hilfe nutzen können. Seit dem 28. Juni 2025 gelten die Anforderungen für neue Produkte und Dienstleistungen, die in Verkehr gebracht beziehungsweise angeboten werden.

Für Website-Betreiber ist vor allem ein Bereich wichtig: Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Gemeint sind Websites und Apps, über die Verbraucher Verträge abschließen – also typischerweise Onlineshops, Buchungsportale, Online-Terminvergaben mit Vertragsschluss und Abo-Angebote.

Wer betroffen ist

  • Betroffen: Unternehmen, die über ihre Website oder App Verträge mit Verbrauchern schließen – zum Beispiel Onlineshops, Ticket- und Buchungsportale oder Fitnessstudios mit Online-Mitgliedschaft.
  • In der Regel nicht betroffen: reine Informationswebsites ohne Vertragsschluss und Shops, die ausschließlich an Unternehmen verkaufen.
  • Ausgenommen: Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen – mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme.

Die Abgrenzung ist im Einzelfall nicht immer eindeutig. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie sie rechtlich prüfen.

Welche Anforderungen gelten

Das BFSG verweist für die technischen Details auf eine Verordnung und auf harmonisierte Normen. In der Praxis ist die europäische Norm EN 301 549 maßgeblich, die für Websites im Kern die Erfolgskriterien der WCAG 2.1 auf Stufe AA übernimmt. Dazu gehören unter anderem:

  • ausreichende Farbkontraste für Texte und Bedienelemente,
  • Alternativtexte für informative Bilder,
  • vollständige Bedienbarkeit per Tastatur mit sichtbarem Fokus,
  • beschriftete Formularfelder und verständliche Fehlermeldungen,
  • eine logische Überschriftenstruktur und sauberer HTML-Code,
  • Inhalte, die bei Vergrößerung und auf kleinen Bildschirmen nutzbar bleiben.

Zusätzlich müssen Sie Informationen darüber bereitstellen, wie Ihre Dienstleistung die Anforderungen erfüllt – meist in Form einer Erklärung zur Barrierefreiheit, die zum Beispiel in den AGB oder auf einer eigenen Seite veröffentlicht wird.

Kontrolle und Folgen

Die Einhaltung überwacht in Deutschland eine gemeinsame Marktüberwachungsstelle der Länder. Sie kann Mängel feststellen, Nachbesserungen verlangen und Bußgelder verhängen. Daneben können Verbraucher und Verbände Verstöße melden. Wer frühzeitig handelt, vermeidet Stress und verbessert gleichzeitig die Nutzbarkeit für alle Kunden.

Checkliste für Ihren Onlineshop

  1. Betroffenheit klären: Schließen Verbraucher über Ihre Website Verträge? Greift die Ausnahme für Kleinstunternehmen?
  2. Prüfung durchführen: automatische Tests plus manuelle Prüfung mit Tastatur und Screenreader – besonders für Navigation, Produktseiten, Warenkorb und Checkout.
  3. Maßnahmen priorisieren: zuerst alles, was den Kaufabschluss verhindert, dann den Rest.
  4. Theme und Plugins prüfen: Viele Probleme stecken in Page-Buildern, Slidern und Cookie-Bannern.
  5. Erklärung veröffentlichen: mit Stand der Umsetzung, bekannten Einschränkungen und Kontaktmöglichkeit.
  6. Dranbleiben: Neue Inhalte und Plugins können neue Barrieren schaffen. Barrierefreiheit gehört in jede Änderung.

Selbsttest in zehn Minuten

Einen ersten Eindruck vom Stand Ihres Shops bekommen Sie ohne spezielle Werkzeuge. Probieren Sie Folgendes aus:

  • Legen Sie die Maus weg und bedienen Sie den Shop nur mit der Tab-Taste und Enter. Kommen Sie bis zur Bestellung?
  • Sehen Sie jederzeit, welches Element gerade ausgewählt ist?
  • Vergrößern Sie die Seite im Browser auf 200 Prozent. Bleibt alles lesbar und bedienbar?
  • Haben Fehlermeldungen im Formular einen verständlichen Text?
  • Sind Produktbilder mit sinnvollen Alternativtexten beschrieben?

Wenn Sie an einer Stelle hängen bleiben, ist das ein deutlicher Hinweis auf eine Barriere. Eine vollständige Prüfung nach WCAG 2.1 AA geht natürlich deutlich weiter.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit

Betroffene Anbieter müssen Informationen darüber bereitstellen, wie ihre Dienstleistung die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt. Üblich ist eine eigene Seite, die beschreibt, welche Bereiche barrierefrei sind, wo es noch Einschränkungen gibt und wie Nutzer Barrieren melden können. Wir erstellen diese Seite mit Ihnen auf Basis der Prüfung.

Unterstützung bei der Umsetzung

Wir prüfen WordPress-Websites und WooCommerce-Shops nach WCAG 2.1 AA, beheben die Barrieren direkt im Code und erstellen die Erklärung zur Barrierefreiheit. Mehr dazu auf unserer Seite Barrierefreie Website.

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.

DB
Daniel BarenkampGründer & Entwickler

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Häufige Fragen

Weitere Antworten finden Sie in unseren FAQ.

Gilt das BFSG für meine Unternehmenswebsite?

Eine reine Informationswebsite, über die keine Verträge mit Verbrauchern geschlossen werden, fällt in der Regel nicht unter das BFSG. Sobald Verbraucher online kaufen, buchen oder Verträge abschließen können, sieht das anders aus.

Bin ich als kleines Unternehmen ausgenommen?

Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen. Dazu zählen Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro.

Was passiert, wenn mein Shop nicht barrierefrei ist?

Die Marktüberwachungsbehörden können Nachbesserungen anordnen, im äußersten Fall die Dienstleistung untersagen und Bußgelder verhängen. Zusätzlich sind Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände denkbar.

Reicht ein Overlay-Tool?

Nein. Werkzeuge, die per Knopfdruck Kontraste oder Schriftgrößen ändern, beheben die Ursachen im Code nicht und erfüllen die Anforderungen allein nicht.

Wie lange dauert es, einen Shop barrierefrei zu machen?

Das hängt vom Theme, den Plugins und der Zahl der Probleme ab. Viele Punkte wie Kontraste, Alternativtexte und Formularbeschriftungen lassen sich zügig beheben. Größere Umbauten planen wir nach der Prüfung gemeinsam mit Ihnen.

Muss ich die Barrierefreiheit regelmäßig prüfen?

Ja, sinnvoll ist das. Neue Inhalte, Plugins und Updates können neue Barrieren erzeugen. Wir empfehlen eine kurze Kontrolle nach größeren Änderungen und eine regelmäßige Prüfung.

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