Worum es beim BFSG geht
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um. Ziel ist, dass Menschen mit Behinderungen bestimmte Produkte und Dienstleistungen ohne fremde Hilfe nutzen können. Seit dem 28. Juni 2025 gelten die Anforderungen für neue Produkte und Dienstleistungen, die in Verkehr gebracht beziehungsweise angeboten werden.
Für Website-Betreiber ist vor allem ein Bereich wichtig: Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Gemeint sind Websites und Apps, über die Verbraucher Verträge abschließen – also typischerweise Onlineshops, Buchungsportale, Online-Terminvergaben mit Vertragsschluss und Abo-Angebote.
Wer betroffen ist
- Betroffen: Unternehmen, die über ihre Website oder App Verträge mit Verbrauchern schließen – zum Beispiel Onlineshops, Ticket- und Buchungsportale oder Fitnessstudios mit Online-Mitgliedschaft.
- In der Regel nicht betroffen: reine Informationswebsites ohne Vertragsschluss und Shops, die ausschließlich an Unternehmen verkaufen.
- Ausgenommen: Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen – mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme.
Die Abgrenzung ist im Einzelfall nicht immer eindeutig. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie sie rechtlich prüfen.
Welche Anforderungen gelten
Das BFSG verweist für die technischen Details auf eine Verordnung und auf harmonisierte Normen. In der Praxis ist die europäische Norm EN 301 549 maßgeblich, die für Websites im Kern die Erfolgskriterien der WCAG 2.1 auf Stufe AA übernimmt. Dazu gehören unter anderem:
- ausreichende Farbkontraste für Texte und Bedienelemente,
- Alternativtexte für informative Bilder,
- vollständige Bedienbarkeit per Tastatur mit sichtbarem Fokus,
- beschriftete Formularfelder und verständliche Fehlermeldungen,
- eine logische Überschriftenstruktur und sauberer HTML-Code,
- Inhalte, die bei Vergrößerung und auf kleinen Bildschirmen nutzbar bleiben.
Zusätzlich müssen Sie Informationen darüber bereitstellen, wie Ihre Dienstleistung die Anforderungen erfüllt – meist in Form einer Erklärung zur Barrierefreiheit, die zum Beispiel in den AGB oder auf einer eigenen Seite veröffentlicht wird.
Kontrolle und Folgen
Die Einhaltung überwacht in Deutschland eine gemeinsame Marktüberwachungsstelle der Länder. Sie kann Mängel feststellen, Nachbesserungen verlangen und Bußgelder verhängen. Daneben können Verbraucher und Verbände Verstöße melden. Wer frühzeitig handelt, vermeidet Stress und verbessert gleichzeitig die Nutzbarkeit für alle Kunden.
Checkliste für Ihren Onlineshop
- Betroffenheit klären: Schließen Verbraucher über Ihre Website Verträge? Greift die Ausnahme für Kleinstunternehmen?
- Prüfung durchführen: automatische Tests plus manuelle Prüfung mit Tastatur und Screenreader – besonders für Navigation, Produktseiten, Warenkorb und Checkout.
- Maßnahmen priorisieren: zuerst alles, was den Kaufabschluss verhindert, dann den Rest.
- Theme und Plugins prüfen: Viele Probleme stecken in Page-Buildern, Slidern und Cookie-Bannern.
- Erklärung veröffentlichen: mit Stand der Umsetzung, bekannten Einschränkungen und Kontaktmöglichkeit.
- Dranbleiben: Neue Inhalte und Plugins können neue Barrieren schaffen. Barrierefreiheit gehört in jede Änderung.
Selbsttest in zehn Minuten
Einen ersten Eindruck vom Stand Ihres Shops bekommen Sie ohne spezielle Werkzeuge. Probieren Sie Folgendes aus:
- Legen Sie die Maus weg und bedienen Sie den Shop nur mit der Tab-Taste und Enter. Kommen Sie bis zur Bestellung?
- Sehen Sie jederzeit, welches Element gerade ausgewählt ist?
- Vergrößern Sie die Seite im Browser auf 200 Prozent. Bleibt alles lesbar und bedienbar?
- Haben Fehlermeldungen im Formular einen verständlichen Text?
- Sind Produktbilder mit sinnvollen Alternativtexten beschrieben?
Wenn Sie an einer Stelle hängen bleiben, ist das ein deutlicher Hinweis auf eine Barriere. Eine vollständige Prüfung nach WCAG 2.1 AA geht natürlich deutlich weiter.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit
Betroffene Anbieter müssen Informationen darüber bereitstellen, wie ihre Dienstleistung die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt. Üblich ist eine eigene Seite, die beschreibt, welche Bereiche barrierefrei sind, wo es noch Einschränkungen gibt und wie Nutzer Barrieren melden können. Wir erstellen diese Seite mit Ihnen auf Basis der Prüfung.
Unterstützung bei der Umsetzung
Wir prüfen WordPress-Websites und WooCommerce-Shops nach WCAG 2.1 AA, beheben die Barrieren direkt im Code und erstellen die Erklärung zur Barrierefreiheit. Mehr dazu auf unserer Seite Barrierefreie Website.
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.