Prüfung
Automatische Tests und manuelle Prüfung mit Tastatur und Screenreader nach den Kriterien der WCAG 2.1 auf Stufe AA.
Seit Juni 2025 müssen viele Onlineshops und digitale Dienste barrierefrei sein. Wir prüfen Ihre Website oder Ihren WooCommerce-Shop, setzen die nötigen Maßnahmen um und erstellen die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Automatische Tests und manuelle Prüfung mit Tastatur und Screenreader nach den Kriterien der WCAG 2.1 auf Stufe AA.
Ein Bericht mit allen Barrieren, sortiert nach Schwere und Aufwand – verständlich, nicht nur für Entwickler.
Kontraste, Alternativtexte, Formulare, Tastaturbedienung, Überschriften und Fokus – direkt im Theme und in den Plugins.
Die vorgeschriebene Erklärung zur Barrierefreiheit mit Angaben zum Stand, zu Einschränkungen und zur Kontaktmöglichkeit.
Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Einschränkung. Dazu kommen ältere Menschen, die kleine Schrift schlecht lesen, und alle, die ihr Smartphone gerade mit einer Hand bedienen. Eine barrierefreie Website ist für alle leichter zu nutzen – und verkauft deshalb oft besser.
Seit dem 28. Juni 2025 ist Barrierefreiheit für viele Unternehmen außerdem Pflicht. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um. Betroffen sind vor allem Onlineshops und andere digitale Dienste, über die Verbraucher Verträge abschließen. Wer die Anforderungen nicht erfüllt, riskiert Anordnungen der Marktüberwachung, Bußgelder und Abmahnungen.
„Bei uns sprechen Sie direkt mit dem, der Ihr Projekt auch umsetzt – ohne Vertrieb dazwischen.“
WordPress selbst ist eine gute Grundlage. Probleme entstehen meist durch Themes, Page-Builder und Plugins: Menüs, die sich nur mit der Maus öffnen lassen, Slider ohne Pause-Funktion, Formulare ohne Beschriftung oder ein Checkout, der mit dem Screenreader nicht funktioniert. Weil wir selbst WordPress- und WooCommerce-Plugins entwickeln, beheben wir solche Probleme direkt im Code, statt sie zu überdecken.
Steht ohnehin eine neue Website an, planen wir Barrierefreiheit von Anfang an ein. Das ist deutlich günstiger als ein nachträglicher Umbau. Mehr dazu unter Website-Relaunch. Einen ausführlichen Überblick über die gesetzlichen Pflichten finden Sie in unserem Ratgeber Barrierefreiheit nach BFSG.
Hinweis: Unsere Inhalte ersetzen keine Rechtsberatung. Ob und in welchem Umfang das BFSG für Ihr Unternehmen gilt, klären Sie im Zweifel mit einer Anwältin oder einem Anwalt.
Viele Probleme lassen sich mit überschaubarem Aufwand beheben. Diese Punkte finden wir bei Prüfungen besonders häufig:
Wir prüfen Ihre Website mit automatischen Werkzeugen und manuell mit Tastatur und Screenreader.
Sie erhalten eine verständliche Liste der Barrieren, sortiert nach Wichtigkeit und Aufwand.
Wir beheben die Probleme in Theme, Plugins und Inhalten – und zeigen Ihnen, worauf Sie beim Pflegen neuer Inhalte achten sollten.
Zum Schluss erstellen wir mit Ihnen die Erklärung zur Barrierefreiheit, die Nutzer über den Stand informiert.
Haken Sie ab, was auf Sie zutrifft.
Noch unsicher? Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob sich das für Sie lohnt.
Projekt besprechenWeitere Antworten finden Sie in unseren FAQ.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025 vor allem für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern – also zum Beispiel Onlineshops und Buchungsportale. Reine Informationswebsites ohne Vertragsabschluss sind meist nicht erfasst. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Im Einzelfall sollten Sie das rechtlich prüfen lassen.
Nein. Overlays, die per Knopfdruck Schriftgrößen oder Kontraste ändern, beheben die eigentlichen Probleme im Code nicht. Fehlende Alternativtexte, falsch ausgezeichnete Formulare oder eine nicht bedienbare Navigation bleiben bestehen.
Maßgeblich ist die europäische Norm EN 301 549, die für Websites im Kern die Erfolgskriterien der WCAG 2.1 auf Stufe AA übernimmt.
Das hängt stark vom Theme und den Plugins ab. Manche Websites brauchen nur Korrekturen bei Kontrasten und Texten, andere einen Umbau von Navigation und Formularen. Nach der Prüfung erhalten Sie einen realistischen Plan mit Aufwand.
Das hängt davon ab, ob die Inhalte Teil Ihres Angebots für Verbraucher sind. Für bestimmte ältere oder archivierte Inhalte gibt es Ausnahmen. Wir zeigen Ihnen, welche Bereiche Sie zuerst angehen sollten – meist sind das Produktsuche, Warenkorb und Kasse.
Ja. Wir zeigen Ihnen, worauf es ankommt – etwa Alternativtexte für Bilder, sinnvolle Überschriften und verständliche Linktexte – damit Ihre Website auch nach der Umsetzung barrierefrei bleibt.
Ein paar Zeilen genügen. Wir melden uns mit Rückfragen oder einem Termin für das Erstgespräch.
Danke, Ihre Anfrage ist angekommen!
Sie erhalten eine Kopie per E-Mail. Wir melden uns mit Rückfragen oder einem Termin für ein kostenloses Erstgespräch.